Condizioni Generali di Contratto. Maßgeblich für Verträge zwischen Create Fotobox und Kund:innen über die Vermietung und den Betrieb der Fotobox. Verbraucherschützende Bestimmungen des D.Lgs. 206/2005 (Codice del Consumo) und der DSGVO bleiben unberührt.
Stand: [TT.MM.JJJJ]
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Anbieter ist Create Fotobox, Vanessa Aukenthaler (Create – Grafikagentur Südtirol), [Anschrift], P.IVA IT[…] (nachfolgend „Anbieter").
(2) Diese AGB gelten für alle über die Website create-fotobox.com, per E-Mail, Telefon oder WhatsApp geschlossenen Verträge über die Miete der Fotobox samt zugehörigen Leistungen (Lieferung, Aufbau, Betreuung, Druck, Galerie). Abweichende Bedingungen der Kund:innen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
(3) Es wird zwischen Verbrauchern (Art. 3 Abs. 1 lit. a Codice del Consumo: natürliche Person zu privaten Zwecken, z. B. Hochzeitspaare) und Unternehmern (Firmenkund:innen) unterschieden. Verbraucherspezifische Regeln sind als solche gekennzeichnet.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Pakete auf der Website ist eine Einladung zur Buchung, kein bindendes Angebot.
(2) Mit Absenden der Online-Buchung gibt die/der Kund:in ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit unserer Buchungsbestätigung per E-Mail (oder mit Bereitstellung der Leistung) zustande.
(3) Der Vertragstext wird gespeichert; die Buchungsbestätigung und diese AGB werden auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) übermittelt (Art. 51 Codice del Consumo).
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang (Mietdauer, enthaltene Drucke, Backdrop, Props, Galerie, individuelles Fotostreifen-Design, Add-ons) ergibt sich aus dem gebuchten Paket gemäß Preisseite (Dok. 05) und der Buchungsbestätigung.
(2) Individuelles Druckdesign: Im Leistungsumfang enthaltene Designleistungen werden von einer professionellen Grafikdesignerin erstellt. Designwünsche sind bis spätestens [X] Tage vor der Veranstaltung mitzuteilen; ein Freigabe-/Korrekturlauf ist inbegriffen.
(3) Liefergebiet: Südtirol; Anfahrt außerhalb [Umkreis] km nach gesonderter Vereinbarung/Aufpreis.
(4) Der Anbieter darf gleichwertige technische Komponenten einsetzen (z. B. Ersatzgerät), sofern der Leistungserfolg gewahrt bleibt.
§ 4 Preise, Zahlung und elektronische Rechnung
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro. Bei Anwendung des Regime forfettario erfolgt die Rechnung ohne MwSt.-Ausweis (Art. 1 Abs. 54 ff. L. 190/2014).
(2) Anzahlung und Restzahlung: Zur Reservierung ist eine Anzahlung von [X] % fällig; der Restbetrag spätestens **[X] Tage] vor der Veranstaltung. Maßgeblich sind die Angaben im Buchungs-/Zahlungsablauf (Dok. 04).
(3) Die Zahlung erfolgt über Stripe (Karte/SEPA). Für jede Buchung wird eine elektronische Rechnung (fattura elettronica via SDI) ausgestellt.
(4) Kaution / Security-Deposit: Der Anbieter kann eine Kaution bzw. eine Kartenvorautorisierung in Höhe von [€ …] verlangen. Diese wird nach unbeschädigter Rückgabe der Ausrüstung freigegeben (siehe § 6).
§ 5 Pflichten der Kund:innen / Bereitstellung am Veranstaltungsort
Die/der Kund:in stellt sicher und gewährleistet rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn:
(a) eine geeignete, wettergeschützte, ebene Aufstellfläche von mindestens [ca. 2 × 2 m] in Innenräumen bzw. überdacht; (b) einen funktionsfähigen 230-V-Stromanschluss in max. [X] m Entfernung; (c) barrierefreie Zufahrt/Zugang für Anlieferung und Aufbau (inkl. ggf. erforderlicher Genehmigungen des Veranstaltungsorts); (d) die Einhaltung der Hausordnung/Auflagen des Veranstaltungsorts sowie etwaiger behördlicher Vorgaben.
Verzögerungen oder Mehraufwand aus fehlenden Voraussetzungen gehen zulasten der Kund:innen; eine dadurch verkürzte Nutzungszeit begründet keine Minderung.
§ 6 Nutzung, Obhut, Haftung für Schäden, Kaution
(1) Die Ausrüstung bleibt Eigentum des Anbieters. Die/der Kund:in behandelt sie pfleglich und überlässt sie nicht unbefugten Dritten zur eigenmächtigen Bedienung außerhalb der vorgesehenen Nutzung.
(2) Lieferung und Abholung durch den Anbieter: Der Anbieter liefert, baut auf und holt die Ausrüstung nach der Veranstaltung wieder ab. Es besteht – anders als bei Selbstabhol-/Versandmodellen mancher Mitbewerber – keine Rücksende- oder Rückgabepflicht der/des Kund:in. Die Obhutspflicht der/des Kund:in besteht für den Zeitraum von der Anlieferung/Aufstellung bis zur Abholung durch den Anbieter.
(3) Keine Weitervermietung/Weitergabe: Eine Weitervermietung, Untervermietung oder entgeltliche Überlassung der Ausrüstung an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
(4) Die/der Kund:in haftet für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl der Ausrüstung während des Überlassungszeitraums, soweit diese von ihr/ihm oder ihren/seinen Gästen schuldhaft verursacht wurde (Art. 1218 / 1588 c.c.). Bei betreuten Veranstaltungen mit Personal des Anbieters beschränkt sich die Haftung auf von Kund:innen/Gästen zu vertretende Schäden. Schäden sind dem Anbieter unverzüglich, möglichst noch am Veranstaltungstag, zu melden.
(5) Kaution: Reparatur-/Wiederbeschaffungskosten können mit der Kaution bzw. Kartenvorautorisierung (Höhe: [€ …]) verrechnet werden; ein darüber hinausgehender Schaden bleibt vorbehalten. Bei unbeschädigter Rückgabe wird die Kaution/Vorautorisierung unverzüglich freigegeben.
(6) Optionaler Schadensschutz (sofern angeboten): Der Anbieter kann optional eine Haftungsreduzierung gegen Aufpreis anbieten, die bei bestimmungsgemäßer Nutzung entstandene Schäden bis auf einen Selbstbehalt von [€ …] abdeckt; ausgenommen bleiben Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Diebstahl infolge Verletzung der Obhutspflicht. Einzelheiten ergeben sich aus dem Buchungsangebot.
§ 7 Haftung des Anbieters
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf den Auftragswert. Zwingende Bestimmungen (insb. Verbraucherschutz, Art. 1229 c.c.) bleiben unberührt.
(3) Technische Störungen: Fällt ein Gerät trotz fachgerechter Wartung während der Veranstaltung aus und kann nicht zeitnah behoben/ersetzt werden, beschränkt sich die Haftung auf eine anteilige Erstattung der Mietgebühr für die ausgefallene Zeit. Weitergehende Ansprüche wegen entgangener Aufnahmen sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Der Anbieter unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung (RC).
§ 8 Höhere Gewalt
Bei Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs (z. B. Naturereignisse, Stromausfall am Ort, behördliche Anordnungen, Pandemiemaßnahmen, Unfall, Krankheit des Personals ohne Ersatzmöglichkeit) ruhen die Leistungspflichten. Der Anbieter bemüht sich um einen Ersatztermin; ist dieser nicht möglich, werden bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 9 Stornierung und Widerruf
Es gelten ergänzend die Stornobedingungen und der Widerrufshinweis (Dok. 05 dieser Sammlung / 05_Stornobedingungen_und_Widerrufsrecht.md), die bei Buchung angezeigt und verlinkt werden.
§ 10 Foto- und Bildrechte
Die Erstellung, Speicherung und etwaige Veröffentlichung von Fotos richtet sich nach der Foto-Einwilligung / Model Release (Dok. 06) sowie Art. 96–97 L. 633/1941 und der DSGVO. Eine Veröffentlichung durch den Anbieter (z. B. auf Website/Social Media) erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung.
§ 11 Gewährleistung (Verbraucher)
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Rechte bei Leistungsmängeln (Art. 135-bis ff. Codice del Consumo, Art. 1218 ff. c.c.). Mängel sind unverzüglich, möglichst noch am Veranstaltungstag, anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlichtung
(1) Es gilt italienisches Recht. Bei Verbrauchern gelten zwingende Schutzvorschriften des Wohnsitzstaates und des Codice del Consumo unberührt fort (Art. 66-bis: ausschließlicher Gerichtsstand am Wohnsitz/Aufenthalt des Verbrauchers).
(2) Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand Bozen (Bolzano).
(3) ODR-Plattform: https://ec.europa.eu/consumers/odr (siehe Impressum, Dok. 01).
§ 13 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Klauseln werden nicht zulasten von Verbrauchern als „missbräuchlich" i. S. v. Art. 33 ff. Codice del Consumo ausgelegt.
Platzhalter [ … ] (Anzahlungs-%, Fristen, Kautionshöhe, Anfahrtsumkreis, Stellfläche) vor Veröffentlichung ausfüllen und mit Dok. 04/05 abgleichen. Entwurf — keine Rechtsberatung; AGB (Hochzeiten + Zahlungen + Personenfotos) vor Live-Gang anwaltlich prüfen lassen.